Betriebliche Alters­vorsorge ein Spezialisten-Thema

Die Betriebliche Alters­vorsorge als eine wesentliche Säule der Altersversorgung stellt eine höchst effiziente Möglichkeit zur Alters­vorsorge dar. Doch so attraktiv die Rahmenbedingungen auf den ersten Blick aussehen, so komplex sind auch die gesetzlichen Regelungen die die Betriebliche Alters­vorsorge flankieren und regeln. Betriebsrentengesetz, arbeitsrechtliche und steuerliche Regelungen sind bis ins kleinste Detail zu beachten, um vor allem auf Unternehmensseite keine haftungsrechtlich relevanten Fehler zu begehen.

Aus unserer Sicht ist es für Unternehmen zwingend notwendig, die Betriebliche Alters­vorsorge im Unternehmen einheitlich und verbindlich zu regeln. Spätestens seit Einführung des Betriebsrentengesetzes zum 01.01.2018 sollten alle Unternehmen die BAV neu regeln. Mit Einführung des BRSG sind Unternehmen nun verpflichtet allen Mitarbeitern einen Zuschuß zur Entgeltumwandlung zu bezahlen. Objektive Abgrenzungen sind zulässig sollten aber geregelt und geprüft werden. Häufig ist aufgrund tariflicher Restriktionen der Zuschuß aber gar nicht in alte Verträge integrierbar. Was tun? Aber auch Haftungsrisiken gerade bei Pensionskassenzusagen, oder fondsgebundenen Altverträgen sind in vielen Unternehmen anzutreffen.

Ein weiteres Thema: Hat jeder Tarif den sie von neuen Mitarbeitern übernommen haben, eine garantierte 1% Rentensteigerung integriert? Falls nein, haftet Ihr Unternehmen. Entsprechend ist auch bei der Anbieter- und Tarifauswahl zwingend auf die richtigen Partner zu setzen.

Diese und viele Punkte mehr, prüfen wir im Rahmen der Erstellung eines BAV-Konzepts für Ihr Unternehmen. Mit unseren BAV-Spezialisten (u.a. gerichtlich zugelassener Rentenberater) stellen wir Ihr Unternehmen haftungssicher auf und steigern die Attraktivität als Arbeitgeber durch eine unternehmensindividuelle Betriebsrente. Denken Sie dabei auch an die Mitarbeitergewinnung...

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