Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Eine gesetzliche Altersrente ist zwar sicher, aber sicher auch zu wenig. Kaum jemand kann mit der Rente vom Staat allein seinen Lebensabend bestreiten. Wer es trotzdem muss, ist oft arm dran. Deshalb hat sich die Idee von drei Säulen der Altersversorgung durchgesetzt. Die bestehen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Jede dieser drei Säulen hat ihre eigene Geschichte, und für jed...mehr ]


Betriebliche Alters­vorsorge ein Spezialisten-Thema

Die Betriebliche Alters­vorsorge als eine wesentliche Säule der Altersversorgung stellt eine höchst effiziente Möglichkeit zur Alters­vorsorge dar. Doch so attraktiv die Rahmenbedingungen auf den ersten Blick aussehen, so komplex sind auch die gesetzlichen Regelungen die die Betriebliche Alters­vorsorge flankieren und regeln. Betriebsrentengesetz, arbeitsrechtliche und steuerliche Regelungen sind bis...mehr ]


Führungskräfte- und Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung in der BAV

Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) haben häufig aufgrund ihres Einkommens eine wesentlich größere Versorgungslücke als Durchschnittsverdiener. Während GGF zumeist von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, bezahlen Führungskräfte über der Beitragsbemessungsgrenze  keinen Beitrag mehr in die gesetzliche Rentenversicherung.

Für diese Zielgruppen bietet die Betriebliche Alters­vorsorge sehr attraktive, wenn auch komplexe Vorsorgemöglichkeiten über die klassische Möglichkeit des §3.63 EStG hinaus:

Unterstützungskasse:

Die Unterstützungskasse ist ein Instrument der Betrieblichen Altersversorgung, der in den letzten Jahren viel zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Ein wesentlicher Vorteil ist hier die nahezu unbegrenzte Dotierbarkeit, was für die oben beschriebene Klientel hervorragende Möglichkeiten bietet Versorgungslücken auszufinanzieren. Ein wesentlicher Vorteil der aus unserer Sicht gerade auf GGF-Seite viel zu wenig beachtet wird:  die Beitragsaufwendungen zur U-Kasse sind als Betriebsausgaben auf Unternehmensseite absetzbar, gleichzeitig fließen sie aber steuerfrei in die Rückdeckungsversicherung zu Gunsten des GGF ein. Selbstverständlich sind hier gesetzliche Restriktionen zu beachten. Probezeit, Angemessenheit und Erdienbarkeit sind hier die wesentlichen Stichpunkte, die aber aus unserer Erfahrung in den allermeisten Fällen problemlos gemeistert werden können.

Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Führungskräfteversorgung können wir Ihnen  ein passgenaues individuelles U-Kassen-Modell schnüren.  Eine absolute Innovation im Hinblick auf eine flexible Dotierung der U-Kasse ist die Möglichkeit der sog. Gehaltsabängige Zusage. An Stelle von gleichbleibend oder linear steigenden Beiträgen (§ 4d Abs. 1 Ziffer 1c EStG) kann eine gehaltsabhängige prozentuale Zusage erfolgen, welche Gehaltsbewegungen 1:1 mitgeht und gleichzeitig auch das Thema Erhöhungen bei älteren GGF im Hinblick auf die Erdienbarkeitsfristen intelligent löst.

Wir sind aber auch Ihr kompetenter Ansprechpartner für Spezial-Themen wie die "ersetzende Zusage" für profitable GmbH´s in der Probezeit, oder zum Thema der Liquidationsversicherung in der U-Kasse.  Darüber hinaus können wir für chancenorientierte GGF nun auch einen Tarif mit reduzierten Garantien anbieten.

Kapitalzusage aus Tantiemen:

Ein Thema das immer wieder für Verärgerung im Kreise der Führungskräfte sorgt, ist die hohe Steuerbelastung bei der Auszahlung von Tantiemen. Hier können wir demjenigen eine Lösung bieten, der bereit ist Tantieme ganz oder teilweise für die Alters­vorsorge zu verwenden. Mit der Kapitalzusage als beitragsorientierte Leistungszusage ist es möglich für das Unternehmen ohne Nachfinanzierungsrisken, mit Null-Ausweis in der Handelsbilanz und Liquidationsmöglichkeit des Unternehmens eine entsprechende Zusage zu gestalten. Dies ist je nach Ausgestaltung für einmalige oder mehrmalige Tantiemen-Zahlungen möglich.

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Vergleich und Angebot Betriebliche Altersversorgung

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